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Jugendordnung

Jugendordnung des Schützenvereins Holterfehn e. V.

§1
Die Jugendordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung.

§2
Die Jugendversammlung ( JV )

1. Die JV setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter von 10 – 21 Jahren und den Jugendsportleitern.
2. Die JV berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen, unterbreitet Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt den / die 1. Jugendsportleiter / in, den / die 2. Jugendsportleiter / in, den / die 1. Jugendsprecher / in und den / die 2. Jugendsprecher / in.

3. Die JV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Auf Antrag von 50 % der Mitglieder muss eine außerordentliche JV einberufen werden.

§3
Die Jugendsportleiter sind zuständig für die Jugendarbeit im Verein.

1. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit.
Die überfachliche Jugendarbeit.
Die Vertretung der Jugend im Vorstand.
Die Vertretung der Jugend innerhalb der Sportjugend ( KSB ), des Ortsjugendringes und der behördlichen Jugendpflege.
2. Jugendsportleiter und Jugendsportleiterin sind gleichberechtigt.
3. Zur Unterstützung der Jugendsportleiter fungieren die Jugendsprecher.

§4
Wahlverfahren

1.1 Die Jugendsportleiter und die Jugendsprecher werden von der JV mit einfacher Mehrheit der anwesenden Jugendlichen gewählt.
1.2 Die gewählten Jugendsportleiter werden von der Jahreshauptversammlung des Vereins bestätigt.
1.3 Bei Nichtbestätigung muss der Jugendversammlung der Ablehnungsgrund bekannt gegeben werden. Die JV kann erneut die Jugendsportleiter wählen, unabhängig von der Bestätigung der Jahreshauptversammlung. Eine erneute Ablehnung kann erst bei der nächsten Jahreshauptversammlung erfolgen.
2. Die Wahlperiode der Jugendsprecher beträgt ein Jahr, die Wahlperiode der Jugendsportleiter drei Jahre. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
3. Die Wahlen müssen vor der Jahreshauptversammlung des Vereins erfolgen. Verzögert sich die Wahl bis nach der Jahreshauptversammlung, so kann die Nächste Mitgliederversammlung die Bestätigung vornehmen.